Rechtsgrundlage
Für den Fall, dass an der IGS Winsen-Roydorf mehr Kinder angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, regelt §59a NSchG das Aufnahmeverfahren.
Für den Fall, dass an der IGS Winsen-Roydorf mehr Kinder angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, regelt §59a NSchG das Aufnahmeverfahren.
Vorlesewettbewerb
Anmeldung Oberstufe/Klasse 11
Anmeldung Klasse 5
Weihnachtsbaum
Vorgezogene Weihnachtsferien
Unterrichtsausfall bei extremer Wetterlage
Weihnachtspäckchenkonvoi
Kompass Homelearning
Bücherpaten-Aktion 2020
Konzert im Jg. 7
Er fährt!
Testphase zur Smartphone-Nutzung
Fragebögen zum Home Learning
Masernschutz
Film: Eindrücke aus dem Schulalltag