Testphase: Smartphone

Liebe Schulgemeinschaft,

vom 2.11.2020 bis zu den Halbjahresferien läuft eine Testphase nach dem unten stehenden Beschluss der Gesamtkonferenz vom 5.10.2020. Das Video von der Schülervertretung erklärt alle wichtigen Regeln:

Die Gesamtkonferenz hat am 5.10.2020 beschlossen, dass nach den Herbstferien 2020 bis zu den Halbjahresferien 2020/2021 die Freigabe der Nutzung des Smartphones für alle Schüler*innen auf dem Schulgelände in den Pausenzeiten getestet wird.

Dabei werden zu Beginn dieser Testphase in der ersten Woche nach den Herbstferien alle Klassen über das Video der Schülervertretung über alle Regeln und Hinweise aufgeklärt.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden ebenfalls in dieser Woche von der Schulleitung über die Testphase mit Handlungsempfehlungen informiert.

Am 2.11.2020 beginnt der Praxistest. Bei groben Verstößen gegen die Regeln und Hinweise behält die Schulleitung sich vor den Test umgehend abzubrechen.

Bei Einhaltung der Regeln und Hinweise wird nach einer Evaluation der Schulvorstand eine geänderte Nutzungsordnung für Smartphones auf dem Schulgelände (bisher Handyordnung) als Teil der Schulordnung der Gesamtkonferenz zur Abstimmung vorlegen.

Selbst bei einer veränderten Schulordnung behält die Schulleitung sich vor, bei Verstößen gegen die Regeln und Hinweise, denen pädagogisch nicht abgeholfen werden kann, im Rahmen der Erziehungsmittel die Nutzung des Smartphones auf dem Schulgelände zu untersagen. Grobe Verstöße einzelner Schüler*innen, die z.B. den Schulfrieden gefährden, können Ordnungsmaßnahmen nach § 61 des Niedersächsischen Schulgesetztes zur Folge haben. Hierbei ist für die Schule die Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten wichtig. Im Zuge der Schulung der Medienkompetenz unterstützt die Schule weiterhin alle Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigten mit der Durchführung präventiver Maßnahmen gegen unerwünschte oder verbotene Nutzung digitaler Endgeräte.