Masernschutzgesetz

Liebe Eltern, liebe volljährige Schülerinnen und Schüler,

am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Als Schule sind wir derzeit verpflichtet einmalig bei allen betreuten Schüler*innen einen ausreichenden Schutz gegen Masern zu prüfen.

Über die Klassenlehrkräfte, Tutorinnen oder Tutoren werden Sie in Kürze aufgefordert werden, einen der folgenden Nachweise für Ihr Kind, bzw. bei volljährigen Schüler*innen für sich selbst, vorzulegen:

  • einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder, darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht,
  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt (durch eine Titerbestimmung) oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, oder
  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis bereits vorgelegen hat.

Wer den Nachweis nicht vorgelegt oder bei wem ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann, wird von der Schulleitung dem Gesundheitsamt gemeldet.

Falls Sie Fragen zum Masernschutzgesetz oder dem genannten Vorgehen haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.masernschutz.de/eltern.html

Mit besten Grüßen
von der Schulleitung
Winsen, den 2.10.2020