Schulordnung der IGS Winsen-Roydorf
– gültig ab 15.05.2024 –
Wir stören niemanden beim Lernen
- Wir bemühen uns, andere nicht zu stören, wenn wir durch die Flure gehen.
Wir verhalten uns umweltbewusst
- Wir gehen sparsam mit Wasser, Strom und Heizenergie um.
- Wir vermeiden Müll und sortieren den, der trotzdem anfällt.
- Wir achten und schützen unser Schulgelände.
- Die Bestellung, Beschaffung und der Verzehr von Fast Food etc. ist an unserer Schule nicht erlaubt, weil die Frühstücks- und Mittagsverpflegung von einem beauftragten Caterer geleistet wird und weil wir Müll durch Einwegverpackungen vermeiden wollen.
Wir behandeln das Gebäude und alle Materialien pfleglich
- Wir machen Möbel und Wände nicht dreckig und fegen nach dem Unterricht unsere Klassenräume und stellen die Stühle hoch.
- Wenn etwas beschädigt wird, kümmern wir uns darum, den Schaden zu beheben.
- Wir behandeln die Bücher und andere Arbeitsmaterialien pfleglich.
- Das Kaugummikauen während der Schulzeit ist untersagt.
Wir respektieren die Regeln für die Pause
- Alle Schüler*innen halten sich in der Pause auf dem Schulhof, in der Mensa oder in der Pausenhalle (gefliester Bereich) auf, die Bereiche vor der Schule (Parkplatz) gehören nicht dazu.
- Der Sportplatz ist kein Aufenthaltsbereich.
- Auf dem Weg in den Pausenbereich oder in die Klassentrakte dürfen alle Toilettenanlagen genutzt werden.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist grundsätzlich verboten.
- Schüler*innen im Sekundarbereich II dürfen in der Mittagspause oder in Freistunden das Schulgelände verlassen, genießen dann jedoch ggf. keinen Versicherungsschutz durch den Gemeinde-Unfallversicherungsverband.
- Unsere Schülerinnen und Schüler und die der Nachbarschule können sich in der ersten Pause in den Außenbereichen ihrer Schule gegenseitig besuchen.
- Nach der Pause sammeln sich alle Schüler/innen, die in einem Fachtrakt Unterricht haben, nach Absprache mit der Fachlehrkraft, vor dem eigenen Klassenraum, im Forum oder vor dem Oberstufengebäude. Sie gehen gemeinsam mit ihrer Lehrkraft zum Fachraum.
- Ballspielen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
- Das Werfen mit Steinen, Ästen, Schneebällen usw. ist verboten.
Wir vermeiden Gefahren
- Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen, sowie das Mitführen von Waffen, Messern, Softguns, Feuerwerkskörpern, jugendgefährdenden Medien ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- An der Bushaltestelle stellen sich alle in der Reihenfolge ihres Eintreffens an, den Anweisungen aller Lehrkräfte (der IGS und des Gymnasiums) ist Folge zu leisten.
- Das Mitführen und Nutzen von Skateboards, Inlineskatern, Kickboards o.ä. ist nicht erlaubt (ausgenommen davon ist der Einsatz im Sportunterricht oder bei Schulveranstaltungen).
Wir nutzen das Handy/Smartphone sinnvoll und bewusst
- Auf dem Schulgelände ist die Nutzung von Handys/Smartphones für alle Schüler*innen nur eingeschränkt erlaubt:
- In den „Handyzonen“ vor dem Jahrgangshaus und auf dem Schulhof zum Gymnasium darf das Handy/Smartphone für dringende Tätigkeiten (z.B. Eltern benachrichtigen, Essen abbestellen) genutzt werden.
- In der 2. großen Pause darf das Handy/Smartphone in der Mensa II genutzt werden.
- Im Oberstufengebäude ist den Schüler*innen ab Klasse 11 die Nutzung des Handys/Smartphones in der unterrichtsfreien Zeit erlaubt.
- Im Unterricht kann die Nutzung des Handys/Smartphones von der Lehrkraft erlaubt werden.
- Während schriftlichen Klassenarbeiten oder Klausuren ist die Nutzung eines Handys/Smartphones untersagt.
- Die Aufnahme von Videos und Fotos ist grundsätzlich untersagt und kann im Ausnahmefall nur von einer Lehrkraft erlaubt werden.
- Die Nutzung von Spielekonsolen und die Nutzung der Abhör- oder Aufnahmefunktion von Smartwatches ist auf dem Schulgelände untersagt.
Bei Verstoß gegen die Handyregelung gibt es einheitliche Erziehungsmittel.
Dieses Poster fasst die Handyregelung noch einmal zusammen.
Für Fachräume (Naturwissenschaften, DSP, Musik, Kunst, Küche, Werken, Bücherei, PC-Raum) gelten weitere Regeln.