Notebooks für Schüler*innen im Rahmen von „BYOD“
Ab Jahrgang 8 arbeiten die Schüler*innen im Rahmen des Medienbildungskonzeptes mit digitalen Endgeräten im Unterricht und nutzen dabei auch digitale Lehrwerke anstatt herkömmlichen Schulbüchern. Informationen zur Einführung gibt es auf jährlich auf einem digitalen Elternabend (siehe auch Video unten).
In der Oberstufe arbeiten die Schüler*innen ebenfalls mit digitalen Endgeräten und nutzen digitale Lehrwerke. In den Abiturprüfungen in Mathematik, Biologie, Chemie und Physik kommt statt eines grafikfähigen Taschenrechners ein Windows-Notebook zum Einsatz. Damit der Umgang ausreichend geübt werden kann, bringen alle Schüler*innen für den Unterricht in allen Fächern ein eigenes Windows-Notebook mit (BYOD= Bring your own device).
In dieser Übersicht stellen wir die Anforderungen an ein Notebook für die erfolgreiche Mitarbeit im Rahmen von BYOD im Unterricht dar.
Für Schüler*innen aus Familien, die die Anschaffung eines Notebooks aus finanziellen Gründen nicht ermöglichen können, kann die Schule Windows-Notebooks verleihen (Nachweise erforderlich: Kinderzuschlag, SGB2, Wohngeld oder Schulbescheinigungen der weiteren mind. zwei Geschwister).
Wer ein Notebook ausleihen möchte, kann den Leihvertrag hinter den unten stehenden Links herunterladen und ausdrucken oder holt sich alternativ zwei Ausfertigungen im Sekretariat ab. Achten Sie bei der Wahl des Leihvertrages bitte auf den korrekten Jahrgang. Nach vollständigem Ausfüllen (zweifache Ausfertigung) kann das Notebook im Sekretariat abgeholt werden (ggf. mit Termin). Es wird dringend empfohlen eine Schutzhülle für ein 15,6“-Gerät (Jahrgang 10-13) bzw. für ein 11,8″-Gerät (Jahrgang 8-9) mitzubringen, da diese nicht gestellt wird.
Leihvertrag Jahrgang 8 & 9 hier herunterladen.
Leihvertrag Jahrgang 10-13 hier herunterladen.