Digitale Endgeräte für Schüler/innen

Wichtige Änderung ab dem Schuljahr 2026/2027 in der Übersicht:

  • Die Schüler/innen der Jahrgänge 5 und 6 benötigen keine eigenen digitalen Endgeräte im Unterricht. Im Ermessen der Lehrkraft wird die Medienkompetenz mit schuleigenen Tablets im Unterricht gefördert.
  • Die Schüler/innen des 7. Jahrgang werden mit Tablets vom Land ausgestattet (Leihgabe).
  • Die Schüler/innen der höheren Jahrgänge (die noch nicht vom Ausstattungsprogramm des Landes profitieren) arbeiten mit selbst angeschafften digitalen Endgeräten.

Dies bedeutet im Detail:

Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden die Schüler/innen des jeweiligen 7. Jahrgangs im Rahmen des Medienbildungskonzepts vom Land mit einem iPad ausgestattet, mit dem sie im Unterricht arbeiten und digitale Lehrwerke nutzen – anstelle herkömmlicher Schulbücher. Diese Tablets mit ihrer intuitiven Bedienung begleiten die Schüler/innen u.a. als digitales Schreibheft über die folgenden vier Schuljahre hinweg. Ab der 11. Klasse sollen für diese Schüler/innen vom Land neue digitale Endgeräte bereitgestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 13.04.2026) ist noch nicht klar, ob hier weiterhin ein Tablet oder ein Notebook (das derzeit idealere Gerät für die Textproduktion) zum Einsatz kommen wird.

Die Schüler/innen ab Jahrgang 8 der vorherigen Schuljahre bringen ein eigenes digitales Endgerät mit (BYOD = Bring your own device). Informationen zur Einführung gab es zuletzt für den 7. Jahrgang im Schuljahr 2025/2026 auf einem digitalen Elternabend (siehe auch Video unten). NEU: Dabei sind ab dem Schuljahr 2026/2027 sowohl Laptops als auch Tablets zugelassen. Bitte beachten Sie: In den Abiturprüfungen in Mathematik, Biologie, Chemie und Physik wird statt eines grafikfähigen Taschenrechners aktuell ein Laptop eingesetzt. Schüler/innen, die in der Oberstufe keinen Laptop besitzen, müssen sicherstellen, dass sie ausreichend Gelegenheit haben, den Umgang damit zu üben – entsprechende Geräte können ggf. über die Schule ausgeliehen werden (siehe unten).

In dieser Übersicht stellen wir die Anforderungen an einen Laptop für die erfolgreiche Mitarbeit im Rahmen von BYOD im Unterricht dar.

Für Schüler/innen aus Familien, die die Anschaffung eines eigenen Geräts aus finanziellen Gründen nicht ermöglichen können, verleiht die Schule Windows-Laptops (Nachweise erforderlich: Kinderzuschlag, SGB2, Wohngeld oder Schulbescheinigungen von mindestens zwei weiteren Geschwistern).

Wer einen Laptop ausleihen möchte, kann den Leihvertrag über die unten stehenden Links herunterladen und ausdrucken oder sich alternativ zwei Ausfertigungen im Sekretariat abholen. Achten Sie bei der Wahl des Leihvertrages bitte auf den korrekten Jahrgang. Nach vollständigem Ausfüllen (zweifache Ausfertigung) kann der Laptop im Sekretariat abgeholt werden (ggf. mit Termin). Es wird dringend empfohlen, eine passende Schutzhülle mitzubringen, da diese nicht gestellt wird: für ein 15,6“-Gerät (Jahrgang 10-13) bzw. für ein 11,8“-Gerät (Jahrgang 8-9).

Leihvertrag Jahrgang 8 & 9 hier herunterladen.
Leihvertrag Jahrgang 10-13 hier herunterladen.

Digitaler Infoabend zur Einführung der digitalen Endgeräte im 8. Jahrgang (bis zum Schuljahr 2026/2027)