Krankmeldung

Ratgeber Krankheitssymptome: Darf mein Kind in die Schule?

Klasse 5-10:

Schülerinnen und Schüler, die unvorhersehbar wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, werden von den Eltern am ersten Krankheitstag bis spätestens 8:00 Uhr über das Modul Abwesenheiten im Elternaccount auf IServ krank gemeldet. Die Fehlzeit ist von den Eltern durch eine Mitteilung im Logbuch schriftlich zu entschuldigen (siehe letzte Seite). Diese Entschuldigung lässt sich die Schülerin/der Schüler unverzüglich nach der Genesung von der Klassenlehrkraft in der Schule unterschreiben. Die Schüler/innen sind verpflichtet den versäumten Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nachzuarbeiten. Wenn eine Schülerin/ein Schüler länger als eine Woche erkrankt sein sollte oder häufiger fehlt, kann die Schulleitung eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung bzw. ein Attest verlangen. 

ab Klasse 11:

  1. Am Morgen des ersten Krankheitstages ist die Schule bis spätestens 8 Uhr über das Modul Abwesenheiten auf IServ zu informieren.
  2. Volljährige Schüler/Innen können die Abwesenheit selbst eintragen, bei Minderjährigen
    müssen dies die Eltern über einen Eltern-Account tun.
    Ab dem 3. Fehltag ist eine ärztliche Krankschreibung (kein Attest->kostenpflichtig) notwendig, die dann dem Tutor vorgelegt werden muss.
  3. Achtung: Hohe unentschuldigte Fehlzeiten können zu 0 Punkten in der Bewertung der
    Mitarbeit führen.
  4. Bei Klausuren und anderen Überprüfungssituationen (auch praktischen Prüfungen z.B. im Fach Sport oder Musik, benoteten Präsentationen etc.) muss im Krankheitsfall dem Fachlehrer eine ärztliche Krankschreibung vorgelegt werden, auch wenn die Krankheit nur an diesem Tag bestand. Andernfalls wird die Leistung mit ungenügend bzw. 0 Punkten bewertet.

Was ist mit absehbaren Fehlzeiten?
1. Absehbare Fehlzeiten (voraussichtliche Krankenhausaufenthalte, Kur, Fahrprüfung) werden 10 Tage im Voraus schriftlich bei Klassenlehrer*in bzw. Tutor*in beantragt.
2. Nicht entschuldigt werden z. B. Arzttermine, die auch gut in der schulfreien Zeit liegen
könnten, sowie Fahrprüfungen und Arzttermine, die mit Prüfungen/Klausuren kollidieren.

Was passiert bei Sportuntauglichkeit?
Entschuldigte Krankheit entbindet von der aktiven Teilnahme, nicht jedoch von der Anwesenheitspflicht und unterstützender Tätigkeit im Sportunterricht.