Jedes Kind aus dem Landkreis Harburg kann laut Schulbezirkssatzung vom 17.04.2023 an einer der fünf Integrierten Gesamtschulen angemeldet werden, allerdings nicht an mehr als einer zugleich. Eine Einschränkung gibt es für die IGS Buchholz: Dem Sekundarbereich I sind das Einzugsgebiet der Grundschulen der Stadt Buchholz i.d.N. sowie die Kinder der Grundschule Trelde aus der Gemeinde Kakenstorf mit Bötersheim und der Grundschule Sprötze aus dem Bereich Kakenstorf, Auf der Horst zugeordnet.
Der IGS Winsen-Roydorf ist das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Harburg zugeordnet.
Der Schulträger stellt die Beförderung in jedem Fall sicher. Allerdings trägt der Schulträger die Beförderungskosten nur bis zur nächstliegenden IGS.