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Schulbezirke

Der Schulausschuss des Kreistags hat am 16.02.2011 empfohlen, zwischen den drei Integrierten Gesamtschulen keine Schulbezirke einzurichten. Damit kann jedes Kind aus dem Landkreis an einer der drei Integrierten Gesamtschulem angemeldet werden, allerdings nicht an mehr als einer zugleich. Der Schulträger stellt die Beförderung in jedem Fall sicher. Allerdings trägt der Schulträger die Beförderungskosten nur bis zur nächstliegenden IGS.

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